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   LSG Sachsen, 02.04.2019 - L 9 KR 14/19 B   

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https://dejure.org/2019,12680
LSG Sachsen, 02.04.2019 - L 9 KR 14/19 B (https://dejure.org/2019,12680)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 02.04.2019 - L 9 KR 14/19 B (https://dejure.org/2019,12680)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 02. April 2019 - L 9 KR 14/19 B (https://dejure.org/2019,12680)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen einen Beschluss über die richterliche Feststellung des Zustandekommens und Inhalts eines außergerichtlichen Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.01.1997 - 2 AZR 35/96

    Vergleich

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.04.2019 - L 9 KR 14/19
    Vorliegend ist der Klägerin die Beendigung des Rechtsstreits durch Abgabe einer (übereinstimmenden) Erledigungserklärung als Prozesserklärung auf einfachere Art möglich, noch dazu als sie sich im Vergleichsvertrag - materiell-rechtlich bindend - dazu verpflichtet hat (vgl. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl., 2017, § 101, Rn. 18, 18a; die Protokollierung des außergerichtlichen Vergleichs war nicht als konstitutives Wirksamkeitserfordernis vereinbart worden vgl. BAG, Urteil vom 16.01.1997 - 2 AZR 35/96 -, Rn. 12, 20, juris).
  • BSG, 07.09.1998 - B 2 U 10/98 R

    Entscheidung über Kosten des gesamten Rechtsstreits

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.04.2019 - L 9 KR 14/19
    Insoweit gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung (vgl. BSG, Beschluss vom 07. September 1998 - B 2 U 10/98 R -, SozR 3-1500 § 193 Nr. 10, juris).
  • LSG Bayern, 05.09.2016 - L 2 P 30/16

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen Verweisung an den Güterichter und Anordnung

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.04.2019 - L 9 KR 14/19
    Als allgemeine Prozess- bzw. Antragsvoraussetzung ist das Rechtsschutzbedürfnis von Amts wegen vom Gericht in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen; es muss im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. der Entscheidung vorliegen (zum Ganzen: Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage, 2017, Vor § 51 Rn. 20; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05. September 2016 - L 2 P 30/16 B -, Rn. 10, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2022 - L 6 SB 68/22

    Unzulässigkeit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren Wegfall des

    Hierbei lässt der Senat offen, ob die Beschwerde gegen einen Beschluss, mit welchem die richterliche Feststellung des Zustandekommens und Inhalts eines außergerichtlichen Vergleichs gemäß § 202 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i. V. m. § 278 Abs. 6 Satz 1, 2 Zivilprozessordnung (ZPO) abgelehnt wird, statthaft ist (die Statthaftigkeit annehmend Sächsisches Landessozialgericht (LSG), Beschluss vom 02.04.2019, L 9 KR 14/19 B; a.A.: LSG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 23.05.2019, L 31 AS 727/19 B; B. Schmidt in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 13. Auflage 2020, § 172 Rn. 6a).
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